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Vorgeburtsversicherung

Baby vor der Geburt versichern, ohne Gesundheitsprüfung

Die Vorgeburtsversicherung ist der wichtigste Schritt für werdende Eltern in der Schweiz: Sie sichert Ihrem Kind die Zusatzversicherungen, ohne dass die Krankenkasse nach seiner Gesundheit fragt.

  • Schutz ab der ersten Sekunde, auch bei Geburtsgebrechen oder Fehlstellungen
  • Anmeldung idealerweise im 5. bis 7. Schwangerschaftsmonat
  • Prämien erst ab dem Geburtsmonat
Werdende Eltern auf dem Sofa, daneben Babyschuhe und eine Mütze

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne GesundheitsprüfungNach der Geburt verlangen die Kassen für Zusatzversicherungen, etwa für Zahnstellungskorrekturen oder die Halbprivat-Abteilung, eine strenge Gesundheitsprüfung. Kommt das Kind mit einem unentdeckten Leiden oder einer Fehlstellung zur Welt, wird der Antrag abgelehnt. Bei der Anmeldung vor der Geburt entfällt die Prüfung komplett.
  • Fristen und FinanzenDer Abschluss ist meist bis kurz vor dem errechneten Geburtstermin möglich, ideal ist der 5. bis 7. Schwangerschaftsmonat. Finanziell entsteht kein Nachteil: Die Prämien bezahlen Sie erst ab dem offiziellen Geburtsmonat.
  • Die richtigen BausteineZahnzusatz mit Kieferorthopädie, Spitalzusatz (Allgemein ganze Schweiz oder Halbprivat) und ambulante Ergänzungen für Transporte, Komplementärmedizin und Notfälle. Was davon passt, besprechen wir mit Ihnen.

Wichtige Deckungsbausteine für Ihr Baby

  • Zahnzusatz & Kieferorthopädie sehr wichtigViele Kinder brauchen später eine Zahnspange. Die Behandlung kostet oft mehrere tausend Franken, die Grundversicherung zahlt sie nur in Ausnahmefällen. Wer erst später abschliesst, muss meist einen Zahnarztbericht einreichen, und bestehende Fehlstellungen werden ausgeschlossen. Leistungen der Kassen im Vergleich
  • Spitalzusatz: Allgemein ganze Schweiz oder HalbprivatFreie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, zum Beispiel für ein spezialisiertes Kinderspital ausserhalb des Wohnkantons. Mit Halbprivat zusätzlich Zweibettzimmer und freie Arztwahl.
  • Ambulante ErgänzungenBeiträge an Transport- und Rettungskosten, Komplementärmedizin, Brillen, Notfälle im Ausland und Präventionsangebote. Ambulante Zusatzversicherungen vergleichen
  • Kapitalversicherung bei Krankheit oder Unfall optionalZahlt bei Invalidität oder Tod infolge Krankheit oder Unfall einen vereinbarten Betrag aus, zum Beispiel für Umbauten oder Betreuung. Wir prüfen, welche Kasse sie vor der Geburt ohne Gesundheitsfragen anbietet.
Die Grundversicherung ist immer dabei

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) muss jede Kasse ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Sie gilt rückwirkend ab Geburt, wenn Sie Ihr Kind innert drei Monaten anmelden. Wir melden auf Wunsch beides zusammen an.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Offerte anfordernSie geben uns den errechneten Geburtstermin und die gewünschten Bausteine an, am besten im 5. bis 7. Schwangerschaftsmonat.
  2. Vergleich und BeratungWir vergleichen die Angebote der Kassen und besprechen sie mit Ihnen, per E-Mail oder Telefon, kostenlos.
  3. Antrag vor der GeburtSie unterschreiben den Antrag der gewählten Kasse. Die Zusatzversicherungen sind ab Geburt ohne Vorbehalt gesichert.
  4. Nach der GeburtSie melden Name und Geburtsdatum Ihres Kindes nach. Die Prämien laufen ab dem Geburtsmonat. Dafür gibt es unseren Musterbrief «Geburt melden».

Häufige Fragen zur Vorgeburtsversicherung

Was ist eine Vorgeburtsversicherung?

Sie melden Ihr Kind schon während der Schwangerschaft bei einer Krankenkasse an, also bevor es geboren ist. Der Versicherungsschutz beginnt automatisch mit der Geburt. Weil der Antrag vor der Geburt gestellt wird, verzichten die Kassen bei den Zusatzversicherungen auf die Gesundheitsprüfung.

Warum lohnt sich die Anmeldung vor der Geburt?

Nach der Geburt verlangen die Krankenkassen für Zusatzversicherungen (VVG) eine Gesundheitsprüfung. Kommt Ihr Kind mit einem Leiden, einer Fehlstellung oder einer anderen Auffälligkeit zur Welt, kann die Kasse den Antrag ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen. Bei der vorgeburtlichen Anmeldung entfällt diese Prüfung: Ihr Kind ist ab der ersten Sekunde uneingeschränkt versichert.

Bis wann muss ich mein Baby anmelden?

Bei den meisten Kassen ist die Anmeldung bis kurz vor dem errechneten Geburtstermin möglich. Ideal ist der 5. bis 7. Schwangerschaftsmonat. Dann bleibt genug Zeit für den Vergleich und für allfällige Rückfragen der Kasse, und Sie sind auch bei einer frühen Geburt auf der sicheren Seite.

Ab wann bezahle ich Prämien?

Erst ab dem Geburtsmonat. Für die Zeit der Schwangerschaft zahlen Sie nichts, finanziell entsteht Ihnen durch die frühe Anmeldung also kein Nachteil.

Was gilt für die Grundversicherung?

Die Grundversicherung (KVG) muss jede Kasse ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Melden Sie Ihr Kind spätestens drei Monate nach der Geburt an, dann gilt sie rückwirkend ab Geburt. Am einfachsten ist es, Grund- und Zusatzversicherung gemeinsam vor der Geburt anzumelden.

Welche Zusatzversicherungen sind für ein Baby sinnvoll?

Am wichtigsten ist eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Zahnstellungskorrekturen (Kieferorthopädie), denn eine spätere Zahnspange kostet schnell mehrere tausend Franken. Dazu kommen eine Spitalzusatzversicherung (Allgemein ganze Schweiz oder Halbprivat) für die freie Spitalwahl und eine ambulante Zusatzversicherung für Transport- und Rettungskosten, Komplementärmedizin und Notfälle im Ausland. Auf Wunsch prüfen wir auch eine Kapitalversicherung bei Krankheit oder Unfall.

Muss mein Baby bei der gleichen Kasse sein wie wir Eltern?

Nein. Sie können die Kasse für Ihr Kind frei wählen. Manche Kassen gewähren aber Familienrabatte, wenn mehrere Familienmitglieder bei ihnen versichert sind. Wir vergleichen beide Varianten für Sie.

Was brauchen Sie für die Anmeldung?

Den errechneten Geburtstermin sowie Name, Adresse und Geburtsdatum eines Elternteils. Manche Kassen verlangen zusätzlich eine Bestätigung der Schwangerschaft, zum Beispiel vom Frauenarzt oder von der Hebamme. Nach der Geburt melden Sie Name und Geburtsdatum des Kindes nach.

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