1. Komplementärmedizin & Alternativmedizin
Was zahlt die gesetzliche Grundversicherung (KVG)?
Die Grundversicherung deckt ausschliesslich fünf definierte Methoden ab:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Klassische Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
Die Behandlung muss zwingend von einer Ärztin oder einem Arzt mit einem anerkannten FMH-Fähigkeitsausweis in der jeweiligen Methode durchgeführt werden. Suchen Sie einen selbstständigen Naturheilpraktiker oder Therapeuten ohne Medizinstudium auf, zahlt die Grundversicherung nichts. Zudem fallen die Kosten ganz normal unter Ihre Franchise und den Selbstbehalt von 10 %.
Was zahlen die Zusatzversicherungen (VVG)?
Wenn Sie zu selbstständigen Therapeuten (z. B. für Osteopathie, Kinesiologie, Ayurveda oder medizinische Massagen) gehen möchten, greifen die Zusatzversicherungen. Die Kassen übernehmen in der Regel 75 % bis 90 % der Kosten, deckeln den Betrag jedoch auf eine jährliche Höchstgrenze. Hier ist die Übersicht der wichtigsten Schweizer Krankenkassen und ihrer maximalen Leistungen:
| Krankenkasse & Produkt | Kostenbeteiligung | Maximaler Betrag pro Kalenderjahr | Besonderheiten & Einschränkungen |
|---|---|---|---|
| Groupe MutuelMutuel Alterna / Global | 80% | bis CHF 10’000.– | Sehr hohe Deckung in der Global Classic (Option Plus). Alterna unterliegt ab 19 Jahren einer separaten Jahresfranchise von CHF 300.–. |
| CSSmyFlex / Livo | bis 90% | bis CHF 10’000.– | Je nach Tarif (Premium bietet den Höchstsatz). Grosse Auswahl aus rund 70 anerkannten Therapiemethoden. |
| ÖKKSpital / Natur | 80% | bis CHF 10’000.– | Drei Stufen wählbar (bis CHF 1’000.–, CHF 5’000.– oder CHF 10’000.–). Es gilt eine Jahresfranchise von CHF 300.– für Alternativmedizin. |
| KPTPulse Premium / Top | 75% | bis CHF 4’000.– | Pulse Top zahlt bis CHF 2’000.–, Pulse Premium bis CHF 4’000.– pro Jahr. Es fällt eine kleine separate Franchise von CHF 100.– an. |
| VisanaAmbulant II / III | 90% | bis CHF 4’000.– | Übernimmt in den höheren Stufen 90 % der Behandlungskosten für ein breites Methodenspektrum. |
| SwicaCompleta Top / Optima | 90% | Unbegrenzt oder gedeckelt | Completa Top übernimmt 90 % der Kosten. In Kombination mit Optima gibt es extrem hohe oder teils ungedeckelte Leistungen für anerkannte Methoden. |
| SanitasVital Premium | 80% | bis CHF 2’500.– | Deckt 80 % der Kosten bis zum Maximalbetrag. Die kleinere Variante Vital Smart leistet entsprechend weniger. |
| HelsanaCompleta | 75% | Kein fixes Limit (Sitzungs-Obergrenze) | Übernimmt 75 % der Kosten für alternative Heilmethoden und Medikamente. Oft gibt es maximale Entschädigungsgrenzen pro Sitzung. |
| AssuraNatura | Fixer Betrag | CHF 80.– pro Sitzung | Unbegrenzte Anzahl an Sitzungen für anerkannte Therapien, zahlt aber pauschal nur CHF 80.– pro Termin. Franchise von CHF 200.–. |
Komplementärmedizin ist bei vielen Kassen Teil der ambulanten Zusatzversicherung. Einige Kassen bieten sie auch als eigene Zusatzversicherung an (z. B. Assura Natura oder Concordia NATURA). Wir zeigen Ihnen gerne, welche Lösung bei Ihrer Kasse passt.
Wichtige Kriterien: Wann wird wirklich gezahlt?
Damit die Zusatzversicherung die Rechnung Ihres Naturheilpraktikers akzeptiert, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- 1. Die Anerkennung des Therapeuten (EMR / ASCA)Das ist die wichtigste Hürde. Die Krankenkassen arbeiten mit Registrierungsstellen wie dem EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) oder der Stiftung ASCA zusammen. Ihr Therapeut muss bei diesen Registern für die angewendete Methode zertifiziert sein. Fragen Sie den Therapeuten vor der ersten Sitzung direkt: «Sind Sie für meine Krankenkasse über das EMR/ASCA anerkannt?»
- 2. Die Methodenliste der KasseNicht jede Versicherung deckt jede der über 200 alternativmedizinischen Behandlungsmethoden ab. Exotische Therapien werden oft abgelehnt, während Klassiker wie Osteopathie, Medizinische Massagen, Kinesiologie und Shiatsu fast immer im Katalog enthalten sind.