krankenkassenvergleicher.org043 200 02 92Offerte anfordern

Ratgeber Pensionierung

Krankenkasse bei der Pensionierung: das sollten Sie anpassen

Mit dem Ruhestand ändert sich auch bei der Krankenkasse einiges: Die Unfalldeckung muss zurück in die Grundversicherung, die Kosten verschieben sich und das Budget wird oft knapper. Diese Punkte sollten Sie rechtzeitig prüfen.

1. Checkliste: das ändert sich mit der Pensionierung

  1. Etwa 3 Monate vorherPensionierungsdatum der Krankenkasse melden und die Unfalldeckung ab Ende der Nachdeckung einschliessen.
  2. Im Herbst vor dem WechseljahrNeue Prämien vergleichen, Modell und Franchise prüfen. Kündigung der Grundversicherung bis 30. November bei der Kasse, Wechsel auf den 1. Januar.
  3. PrämienverbilligungPrüfen, ob Sie mit dem tieferen Renteneinkommen Anspruch auf Prämienverbilligung des Kantons haben, und den Antrag fristgerecht stellen.
  4. ZusatzversicherungenPrüfen, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Lieber anpassen als kündigen, denn ein Neuabschluss im Alter ist schwierig.
  5. ReisepläneWer viel reist oder einen Teil des Jahres im Ausland lebt: Deckung für Notfälle im Ausland und Reiseversicherung prüfen. Mehr zu Reisen & Ausland

2. Unfalldeckung wieder einschliessen

Solange Sie mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt sind, sind Sie über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert (UVG). Die meisten Erwerbstätigen haben die Unfalldeckung in der Krankenkasse darum ausgeschlossen. Mit der Pensionierung fällt dieser Schutz weg.

Die Frist: 31 Tage

Die Nichtberufsunfallversicherung des Arbeitgebers gilt noch 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag mit Lohn. Direkt danach muss die Unfalldeckung der Krankenkasse beginnen. Die Mehrprämie beträgt je nach Kasse einige Prozent der Grundversicherungsprämie. Melden Sie die Änderung rechtzeitig, die Prämie ist ab Ende der Nachdeckung geschuldet, auch wenn Sie später melden.

Dafür gibt es unseren Musterbrief «Unfalldeckung wieder einschliessen». Arbeiten Sie nach der Pensionierung weiter, mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, bleibt die Unfallversicherung über den Arbeitgeber bestehen.

3. Prämien sparen im Ruhestand

Kasse vergleichen

Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich, die Prämien unterscheiden sich oft um mehrere hundert Franken pro Jahr. Der Wechsel ist in jedem Alter ohne Gesundheitsfragen möglich. Zum Prämienrechner

Passende Franchise

Mit zunehmendem Alter steigen oft die Gesundheitskosten. Dann kann sich die tiefe Franchise lohnen, obwohl die Prämie höher ist. Zum Franchisen-Rechner

Modell wählen

Mit Hausarzt-Modell zahlen Sie meist weniger und behalten Ihre vertraute Hausärztin als erste Anlaufstelle. Eine gute Lösung für viele Pensionierte.

Prämienverbilligung

Bei tieferem Einkommen zahlt der Kanton einen Teil der Prämie. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV bezieht, erhält einen Beitrag an die Prämie der Grundversicherung.

Bald pensioniert? Wir prüfen Grund- und Zusatzversicherung mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.

4. Zusatzversicherungen im Alter

  • Nicht vorschnell kündigenZusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Eine neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Sie ablehnen. Was Sie einmal gekündigt haben, bekommen Sie im Alter oft nicht mehr.
  • Anpassen statt kündigenWird die Spitalversicherung zu teuer, ist ein Wechsel von Privat zu Halbprivat oder zu einem Flex-Modell oft die bessere Lösung. Ratgeber Spitalversicherung
  • Grund- und Zusatzversicherung trennenSie können die Grundversicherung zu einer günstigeren Kasse wechseln und die Zusatzversicherungen bei der bisherigen Kasse behalten. Manche Kassen gewähren einen Rabatt, wenn beides bei ihnen versichert ist. Dieser fällt dann weg, rechnen Sie das mit ein.
  • Leistungen, die im Alter wichtig werdenBrillen, Hörgeräte, Zahnbehandlungen, Haushalthilfe nach einem Spitalaufenthalt oder Kuren zahlt die Grundversicherung nicht oder nur zum Teil. Leistungen der Zusatzversicherungen vergleichen

5. Häufige Fragen zur Krankenkasse bei Pensionierung

Muss ich bei der Pensionierung die Unfalldeckung einschliessen?

Ja. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers endet 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag mit Lohn. Ab dann muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung eingeschlossen sein. Melden Sie das der Kasse rechtzeitig, die Prämie schulden Sie ab Ende der Nachdeckung ohnehin.

Kann ich als Rentnerin oder Rentner noch die Kasse wechseln?

In der Grundversicherung jederzeit auf die üblichen Termine, unabhängig von Alter und Gesundheit. Jede Kasse muss Sie aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen ist das anders: Eine neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und Sie ablehnen. Darum Zusatzversicherungen im Alter nur kündigen, wenn die neue schriftlich bestätigt ist.

Welche Franchise ist im Alter sinnvoll?

Das hängt von Ihren Gesundheitskosten ab. Bei Erwachsenen lohnt sich die Franchise 300 oft ab rund CHF 2'000 Kosten pro Jahr, darunter die höchste Franchise. Rechnen Sie es mit Ihren Zahlen im Franchisen-Rechner nach.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Möglich. Weil das Einkommen nach der Pensionierung oft sinkt, haben manche Rentnerinnen und Rentner neu Anspruch. Die Regeln, Einkommensgrenzen und Fristen legt jeder Kanton selbst fest. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV bezieht, erhält einen Beitrag an die Prämie der Grundversicherung.

Ich ziehe nach der Pensionierung ins Ausland. Was gilt?

Mit dem Wegzug aus der Schweiz endet die Versicherungspflicht in der Schweiz. Wer in einen EU-/EFTA-Staat zieht und nur eine Schweizer Rente bezieht, bleibt aber grundsätzlich in der Schweiz krankenversichert. Lassen Sie Ihre Situation vor dem Umzug prüfen, die Regeln hängen vom Land und von Ihren Renten ab.

Soll ich meine Zusatzversicherungen behalten?

Gut überlegen, bevor Sie etwas kündigen. Eine gekündigte Zusatzversicherung lässt sich im Alter oft nicht mehr neu abschliessen. Statt zu kündigen, lohnt sich häufig ein Wechsel in eine günstigere Variante, etwa von Privat zu Halbprivat oder zu einem Flex-Modell.

Prämienwecker: Wir erinnern Sie im Herbst

Ende September werden die neuen Prämien bekannt. Dann schicken wir Ihnen eine kurze E-Mail, damit Sie in Ruhe vergleichen und vor dem 30. November kündigen können. Kostenlos, einmal pro Jahr, Abmeldung jederzeit mit einer kurzen Antwort.