Solange Sie mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt sind, sind Sie über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert (UVG). Die meisten Erwerbstätigen haben die Unfalldeckung in der Krankenkasse darum ausgeschlossen. Mit der Pensionierung fällt dieser Schutz weg.
Die Frist: 31 TageDie Nichtberufsunfallversicherung des Arbeitgebers gilt noch 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag mit Lohn. Direkt danach muss die Unfalldeckung der Krankenkasse beginnen. Die Mehrprämie beträgt je nach Kasse einige Prozent der Grundversicherungsprämie. Melden Sie die Änderung rechtzeitig, die Prämie ist ab Ende der Nachdeckung geschuldet, auch wenn Sie später melden.
Dafür gibt es unseren Musterbrief «Unfalldeckung wieder einschliessen». Arbeiten Sie nach der Pensionierung weiter, mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, bleibt die Unfallversicherung über den Arbeitgeber bestehen.