1. Was zahlt die Grundversicherung im Spital?
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste eines Kantons steht. Die Kosten teilen sich Krankenkasse und Wohnkanton. Sie zahlen Franchise und Selbstbehalt sowie einen Beitrag von CHF 15 pro Spitaltag (ausgenommen u. a. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Mutterschaft).
Gehen Sie ohne medizinischen Grund in ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, zahlen Kasse und Kanton nur den Tarif, der in Ihrem Wohnkanton gilt. Ist das gewählte Spital teurer, bleibt die Differenz bei Ihnen. Notfälle und Behandlungen, die es im Wohnkanton nicht gibt, sind davon ausgenommen. Diese Lücke schliesst bereits die günstige Variante «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz».