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Ratgeber Spitalversicherung

Spitalversicherung: Allgemein, Halbprivat, Privat oder Flex?

Die Grundversicherung deckt den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung. Wer das Spital in der ganzen Schweiz frei wählen, im Zweibettzimmer liegen oder die Ärztin selbst bestimmen möchte, braucht eine Spitalzusatzversicherung. Hier sehen Sie die Unterschiede.

1. Was zahlt die Grundversicherung im Spital?

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste eines Kantons steht. Die Kosten teilen sich Krankenkasse und Wohnkanton. Sie zahlen Franchise und Selbstbehalt sowie einen Beitrag von CHF 15 pro Spitaltag (ausgenommen u. a. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Mutterschaft).

Die Lücke bei der Spitalwahl

Gehen Sie ohne medizinischen Grund in ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, zahlen Kasse und Kanton nur den Tarif, der in Ihrem Wohnkanton gilt. Ist das gewählte Spital teurer, bleibt die Differenz bei Ihnen. Notfälle und Behandlungen, die es im Wohnkanton nicht gibt, sind davon ausgenommen. Diese Lücke schliesst bereits die günstige Variante «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz».

2. Die Abteilungen im Vergleich

AbteilungSpitalwahlZimmerArztwahlFür wen?
Allgemein (Grundversicherung)KVG, obligatorischListenspitäler, ausserkantonal höchstens zum Tarif des WohnkantonsMehrbettzimmerDiensthabende Ärztin, diensthabender ArztAlle. Medizinisch gleich gute Behandlung
Allgemein ganze SchweizZusatz, günstigste VarianteListenspitäler in der ganzen Schweiz ohne TarifdifferenzMehrbettzimmerDiensthabende Ärztin, diensthabender ArztWer ein bestimmtes Spital ausserhalb des Wohnkantons wählen möchte, z. B. ein Kinderspital oder eine Spezialklinik
HalbprivatZusatzFreie Spitalwahl, auch viele Privatspitäler (gemäss Spitalliste der Kasse)ZweibettzimmerFreie Wahl der Ärztin oder des ArztesWer mehr Ruhe und die Behandlung durch eine bestimmte Fachperson wünscht
PrivatZusatz, höchster KomfortFreie Spitalwahl, auch Privatkliniken (gemäss Spitalliste der Kasse)EinbettzimmerFreie Wahl, oft ChefarztWer maximale Privatsphäre möchte
Flex-ModelleZusatz, Wahl beim EintrittJe nach gewählter AbteilungMehr-, Zwei- oder EinbettzimmerJe nach gewählter AbteilungWer flexibel bleiben und Prämie sparen will; für Halbprivat/Privat fällt ein Selbstbehalt an

Allen Spitalzusatzversicherungen gemeinsam: Sie zahlen erst, wenn der Aufenthalt medizinisch nötig ist, und die Leistungen gelten meist nur in Spitälern, die auf der Spitalliste der jeweiligen Kasse stehen. Halbprivat und Privat decken oft auch Leistungen wie Rooming-in für Eltern, Haushalthilfe nach dem Spital oder Notfälle im Ausland. Diese Leistungen unterscheiden sich stark zwischen den Kassen.

Welche Abteilung passt zu Ihrem Budget? Wir vergleichen die Spitalversicherungen der Kassen für Sie.

3. Flex-Modelle: Abteilung erst im Spital wählen

Viele Kassen bieten flexible Spitalversicherungen an. Sie entscheiden erst beim Spitaleintritt, ob Sie in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung liegen möchten. In der allgemeinen Abteilung zahlen Sie nichts extra. Wählen Sie eine höhere Abteilung, beteiligen Sie sich mit einem Selbstbehalt an den Mehrkosten.

Vorteil

Deutlich tiefere Prämie als bei fixem Halbprivat oder Privat. Sie zahlen nur dann mehr, wenn Sie den Komfort wirklich nutzen.

Nachteil

Bei einem Aufenthalt in einer höheren Abteilung fällt der Selbstbehalt an. Je nach Produkt ist er ein fester Betrag pro Aufenthalt oder ein Prozentsatz bis zu einem Höchstbetrag.

Für wen?

Für alle, die die Wahl offenhalten möchten, aber selten ins Spital gehen, und für jüngere Versicherte, die günstig einsteigen wollen.

4. Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

  • GesundheitsprüfungSpitalzusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und Vorbehalte anbringen. Beantworten Sie die Fragen vollständig, sonst kann die Kasse später Leistungen verweigern.
  • Früh abschliessenJe jünger und gesünder Sie sind, desto einfacher ist die Aufnahme. Viele Kassen nehmen ab einem bestimmten Alter keine Neukunden mehr in Halbprivat oder Privat auf. Für Kinder ist der Abschluss vor der Geburt ohne Gesundheitsprüfung möglich: Vorgeburtsversicherung.
  • Prämien nach AlterDie Prämien von Spitalversicherungen steigen meist mit dem Alter. Fragen Sie nach, wie die Prämie in Ihrer Altersgruppe weiter verläuft.
  • Spitalliste der KassePrüfen Sie, ob Ihr Wunschspital auf der Liste steht. Nicht jede Kasse hat mit jeder Privatklinik einen Vertrag.
  • Nicht vorschnell kündigenKündigen Sie eine bestehende Spitalversicherung erst, wenn die neue schriftlich bestätigt ist. Die Grundversicherung können Sie jederzeit separat wechseln, die Zusatzversicherung bleibt davon unberührt.
  • Downgrade statt KündigungWird die Prämie zu hoch, ist ein Wechsel von Privat auf Halbprivat oder auf ein Flex-Modell oft besser als die Kündigung. Der Wechsel zurück nach oben braucht später wieder eine Gesundheitsprüfung.

5. Häufige Fragen zur Spitalversicherung

Was zahlt die Grundversicherung im Spital?

Die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals, also eines Spitals auf der Spitalliste eines Kantons. Wählen Sie ohne medizinischen Grund ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, zahlen Grundversicherung und Kanton höchstens den Tarif, der in Ihrem Wohnkanton gilt. Die Differenz tragen Sie selbst, wenn Sie keine Zusatzversicherung haben. Bei Notfällen gilt diese Einschränkung nicht.

Brauche ich eine Spitalzusatzversicherung?

Nein, sie ist freiwillig. Medizinisch werden Sie in der allgemeinen Abteilung gleich gut behandelt. Die Zusatzversicherung bringt Wahlfreiheit: freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, mit Halbprivat und Privat zusätzlich Zwei- oder Einbettzimmer und die freie Wahl der Ärztin oder des Arztes.

Was ist eine Flex-Spitalversicherung?

Bei Flex-Modellen entscheiden Sie erst beim Spitaleintritt, in welcher Abteilung Sie liegen möchten. Wählen Sie die allgemeine Abteilung, zahlen Sie nichts extra. Für Halbprivat oder Privat zahlen Sie einen Selbstbehalt, der je nach Produkt fest oder prozentual ist. Dafür ist die Prämie tiefer als bei einer festen Halbprivat- oder Privatversicherung.

Wird meine Gesundheit geprüft?

Ja. Spitalzusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen. Darum gilt: Bestehende Spitalversicherung erst kündigen, wenn die neue schriftlich bestätigt ist.

Gibt es eine Altersgrenze?

Viele Kassen nehmen ab einem bestimmten Alter keine neuen Kundinnen und Kunden mehr in die Halbprivat- oder Privatversicherung auf. Die Grenze ist je nach Kasse verschieden. Wer sich eine Spitalversicherung wünscht, schliesst sie darum am besten früh ab, solange man gesund ist.

Gilt die Spitalzusatzversicherung bei einer Geburt?

Viele Spitalzusatzversicherungen haben für Leistungen bei Mutterschaft eine Wartefrist. Wer eine Familie plant, sollte die Versicherung darum frühzeitig abschliessen. Die Details stehen in den Versicherungsbedingungen der Kasse, wir prüfen sie gern für Sie.

Wie kann ich die Spitalversicherung kündigen?

Für Zusatzversicherungen gelten die Fristen im Vertrag, oft drei Monate auf Ende Jahr, bei Mehrjahresverträgen erst auf Ende der Laufzeit. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Spitalversicherung bei der bisherigen Kasse behalten.

Spitalversicherung vergleichen: Wir holen die Offerten der Kassen ein und prüfen sie mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich. Lieber eine Frage stellen? Zum Kontaktformular

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